Die Verjährung sorgt als wichtiges Element des deutschen Rechtssystems für Rechtsfrieden, indem sie Rechtsstreitigkeiten innerhalb eines bestimmten Zeitraums beendet. Im Regelfall gilt eine 3-jährige Verjährung – z. B. bei Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen oder Schulden. Ausnahmen stellen Straftaten wie Diebstahl oder Betrug dar, die nach 5 Jahren verjähren sowie Raub mit einer 20-jährigen Verjährungsfrist.
Ist die Frist Ihrer Verjährung fast oder ganz verstrichen oder fragen Sie sich, wie Sie die Frist verlängern können? Verjährungen sind tatsächlich verlängerbar: Ein Mahnbescheid z. B. verlängert die Frist um 6 Monate und Gerichtsverhandlungen unterbrechen Ihre Frist. Bei abgelaufener Verjährung stellen diese Möglichkeiten meist die letzte Chance dar, Ansprüche noch durchzusetzen.
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