Die Aufteilung von Vermögen birgt nicht nur im privaten Bereich – z. B. bei Scheidungen – enormes Konfliktpotential. Gleiches gilt bei der Übernahme von Unternehmen. Da Vermögen nicht nur bares Geld, sondern auch andere Güter wie Aktien, Grundstücke und sogar die Leistung von Mitarbeitern umfasst, ist die Rechtslage oft wenig überschaubar.
Sind Sie sich nicht sicher, welche Geldsummen oder Güter Ihnen bei einer Scheidung oder im unternehmerischen Bereich zustehen, kann die Konsultation eines erfahrenen Anwalts für Vermögensrecht sinnvoll sein. Er kennt die Rechtslage genau und kann eine juristisch fundierte Strategie für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche erarbeiten.
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