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  • Fehler im Vergabeverfahren nachweisen
  • Antrag bei der Vergabekammer absichern
  • Beratung für Bauherren zu den VOB-Regelungen
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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Tanja K.

Herr Siegel hat mir in einem Telefonat meine rechtlichen Fragen für mich schlüssig beantwortet. Das war genau die Menge an Information und Zeitaufwand, die ich benötigt habe um Unklarheiten zu beseitigen und mich sicherer zu fühlen.

4,60 von 5 Sternen
Renate B.

Herr Dr. Siegel hat im Rahmen seiner Möglichkeiten, da der Fall Bundesland abhängig ist, mir sehr weiter geholfen.

5,00 von 5 Sternen
Jacob S.

Ein sehr kompetenter Anwalt und ebenso freundlich und hilfsbereit. Einfach super, kann ich auf jeden Fall mit Guten gewissen weiterempfehlen.

5,00 von 5 Sternen
Ilyas R.

Herr Walberer hat sich viel Zeit genommen um mir eine ausführliche telefonische Einschätzung zu meinem Fall abzugeben. Obwohl es schlussendlich aus finanziellen Gründen zu keiner Beauftragung gekommen ist, bin ich sehr zufrieden mit seiner Beratung und würde ihn auf jeden Fall weiterempfehlen. Wenn man hier 6 Sterne vergeben könnte, wäre dies angebracht!

4,80 von 5 Sternen
Oliver B.

Sehr zügig, freundlich und offenherzig, sowie direkt auf den Punkt und das mit guten (Fall)Beispielen. Ein Anwalt, den ich mir vormerke. Danke.

5,00 von 5 Sternen
Gabrijela Z.

Herr Dr. Roland Siegel hat mir sehr geholfen, sehr ausführlich und verständlich die Rechtslage erklärt und definitiv empfehlenswert! Vielen Dank nochmal!

4,60 von 5 Sternen
Elisabeth S.

Herr Probstmeier gab in kurzer Zeit guten Rat und Hilfe in einer komplexen Materie. In streitbarer Situation guten Rat zu bekommen, macht Mut und Freude ! Lieber Herr Probstmeier - für Ihre professionelle Hilfe unseren herzlichen Dank !

5,00 von 5 Sternen
Halil C.

Die Beratung war sehr kompetent und hilfreich. Der Anwalt war sehr geduldig und sachlich. Ich werde Herrn Dr. Siegel auf jeden Fall weiterempfehlen.

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Anwälte
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Bewertung
4,82 Ø / 5
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Häufig gestellte Fragen

Das funktioniert ganz einfach: Sie schicken uns Ihre Rechtsfrage. Auf Basis Ihrer Frage sucht unser digitales Matching-System den passenden Rechtsanwalt aus unserem Netzwerk aus über 550 Partner-Anwälten.

Das funktioniert online über unsere Website. Klicken Sie auf den folgenden Link und folgen Sie den Hinweisen, um Ihre Rechtsfrage abzuschicken: https://www.advocado.de/anliegen-schildern/

Nichts – Sie können Ihre Rechtsfrage kostenlose stellen. Plus: Nachdem Sie Ihre Frage an uns geschickt haben, erhalten Sie eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung von einem erfahrenen Rechtsanwalt. Ziel ist, dass er mit Ihnen Chancen, Risiken & die nächsten möglichen Schritte zur Lösung Ihres Rechtsproblems bespricht.

Nach der Ersteinschätzung erhalten Sie von Ihrem Rechtsanwalt ein unverbindliches Festpreisangebot zur Lösung Ihres Rechtsproblems. Das Angebot erhalten Sie unverbindlich mit einer detaillierten Auflistung aller Kosten. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie Ihren Rechtsanwalt mit der Lösung Ihres Rechtsproblems beauftragen möchten. Über Ihr Kundenkonto können Sie den Rechtsanwalt bzw. die Rechtsanwältin ganz einfach per Klick beauftragen. Danach kann die Bearbeitung Ihres Anliegens beginnen – und damit die Lösung Ihres Rechtsproblems.

Unsere Top Partner-Anwälte für VOB

Edgar Güldü
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Rechtsanwalt
Lukasz Kuniewski
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Was regelt die VOB?

Die VOB ist die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Sie ist kein Gesetz, sondern ein von den Beteiligten im Bauwesen erarbeitetes Regelwerk. Die Vorschriften der VOB sind z. B. die Basis für Bauverträge – quasi die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. AGB speziell für Bauverträge.

Die VOB regelt aber noch mehr. Sie umfasst 3 Teile mit unterschiedlichen Schwerpunkten:

  • VOB/A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (DIN 1960) – relevant für öffentliche Bauaufträge.
  • VOB/B: Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (DIN 1961) – relevant für öffentliche Bauprojekte und private Bauherren.
  • VOB/C: Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Vorschriften zur technischen Qualität und Abrechnung der Bauleistungen.

Für Bauunternehmer: Richtig reagieren bei Verstoß gegen die VOB

Öffentliche Bauaufträge müssen gemäß der VOB/A vergeben werden. Jeder Bauunternehmer soll im Vergabeverfahren die gleichen Chancen haben, den Bauauftrag zu bekommen – und der Bauvertrag muss bestimmten Vorgaben entsprechen. So schützt die VOB Bauunternehmer vor einem unfairen Wettbewerb bei der Ausschreibung und der unberechtigten Vergabe von Bauaufträgen an Konkurrenten.

Vermuten Bauunternehmer einen Verstoß gegen die VOB im Vergabeverfahren und damit die Benachteiligung gegenüber Konkurrenten oder einen ungültigen Bauvertrag, kann die Unterstützung eines Anwalts mit Schwerpunkt VOB helfen

Denn Bauunternehmer müssen bei einem VOB/A-Verstoß schnell reagieren. Innerhalb von 15 Tagen nach der Ausschreibung müssen sie bei der Vergabekammer einen Antrag einreichen, um das Vergabeverfahren prüfen zu lassen. Entscheidend ist, dass sie umfassend begründen können, warum das Verfahren unzulässig ist.

Ein Anwalt mit Schwerpunkt VOB kennt die Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge genau und kann Bauunternehmer dabei unterstützen, Verfahrensfehler eindeutig nachzuweisen – und damit die erneute Ausschreibung des Bauprojektes zu erreichen.

Für Privatpersonen: VOB als Teil des Bauvertrages prüfen lassen

Der Bauvertrag ist die Grundlage für jedes Bauprojekt. Entscheidend für einen reibungslose Bauphase sind feste Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit von Bauherren und Bauunternehmern. Das Besondere beim Bauvertrag: Bauherren können selbst entscheiden, ob die Regelungen des BGB oder der VOB gelten sollen.

Bauvertrag gemäß VOB vs. BGB: Was sind die Bedingungen für Bauherren?

Regelung

Bauvertrag nach VOB

Bauvertrag nach BGB

Bezahlung des Hauses

Etappenweise

Bei der Abnahme

Rechnungsstellung

Schriftliche Rechnung

Automatische Zahlung

Verjährung bei Mängeln

Nach 4 Jahren

Nach 5 Jahren

Nachträgliche Änderungen

Möglich

Nicht möglich

Soll die VOB Vertragsgrundlage sein, muss das im Bauvertrag explizit vereinbart werden. Achtung: Bei Bauverträgen für private Bauprojekte reicht der bloße Hinweis auf die VOB nicht aus. Die VOB muss Bau-Laien ausgehändigt werden – also allen Personen, die nicht regulär durch z. B. ihren Bau- oder Handwerksberuf über die Regelungen informiert sind.

Das OLG Saarbrücken hat entschieden: Bei VOB-Bauverträgen mit bauunerfahrenem Auftraggeber muss der Bauunternehmer dem privaten Bauherren bei Vertragsschluss den vollständigen VOB-Text vorlegen. Alternativ muss der Architekt des Bauherren direkt am Vertragsabschluss beteiligt sein. Wichtig: Der Architekt muss dem Bauherren dann die VOB vor Vertragsabschluss und Baubeginn übergeben. Der Bauvertrag darf nicht einfach ohne Kenntnis der VOB geschlossen werden (Az.: 8 U 627/04).

Ein Anwalt mit Schwerpunkt VOB kann den Bauvertrag vorab prüfen und sicherstellen, dass die Vertragsbedingungen korrekt sind und Bauherren alle Informationen zur VOB haben, die ihnen zum Schutz ihrer Verbraucherrechte und für ein faires Vertragsverhältnis zustehen.

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