Sind Eltern durch einen Sorgerechtsentzug nicht mehr zur Ausübung ihrer elterlichen Pflichten berechtigt, verstorben oder haben ihr Kind zur Adoption freigegeben, erhalten minderjährige Kinder einen Vormund – ebenso wie Kinder minderjähriger Mütter, die nicht mit dem Kindsvater verheiratet sind.
Der Vormund ist für die gesetzliche Vertretung und Vermögenssorge des Kindes verantwortlich und muss sein Mündel in der Regel einmal monatlich persönlich aufsuchen. Ein Anwalt kann Ihre Fragen zur Vormundschaft rechtssicher beantworten. Er kann Sie umfassend dazu beraten, was es bei einer Vormundschaft zu beachten gilt, welche Rechte Minderjährige haben und wie Eltern per Verfügung einen Vormund ernennen können.
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