Wer ein Wohnrecht besitzt, darf in einem Gebäude oder einer Wohnung leben, die nicht sein Eigentum ist. Wirklich sicher ist das Wohnrecht nur, wenn es vertraglich festgelegt und im Grundbuch eingetragen wird.
Ein Anwalt für Wohnrecht kann Immobilienbesitzer dabei unterstützen, ihr Eigentum zwar abzugeben, aber sich ein Wohnrecht zu sichern. Mit verbindlichen, rechtssicheren Klauseln im Wohnrechtsvertrag kann er dafür sorgen, dass Streitigkeiten mit den neuen Eigentümern vermieden werden.
Wird das Wohnrecht nicht genutzt, muss es aus dem Grundbuch ausgetragen werden, um das Wohnrecht gesetzlich aufzuheben. Das Wohnrecht kann nicht übertragen werden.
Das Wohnrecht auf Lebenszeit erlischt normalerweise nur mit dem Tod des Begünstigten. Verlieren kann man das Wohnrecht in folgenden Fällen: Versteigerung der Immobilie, Unbewohnbarkeit der Räume, Wegfall der Bedingung, an die das Wohnrecht gekoppelt war und Ablauf der Vertragsfrist, sofern ein befristetes Wohnrecht bestand.
Sie möchten Ihre Immobilie an Ihre Kinder übertragen und sich ein Wohnrecht sichern? Ein Anwalt kann das Wohnrecht für Sie vertraglich absichern und den Grundbucheintrag übernehmen. So sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite und können Streitigkeiten mit der Familie vermeiden.
Möchten Sie zur rechtssicheren Immobilienübertragung und Absicherung Ihres Wohnrechts einen Anwalt beauftragen, zahlen Sie die Anwaltskosten selbst. Wie viel zu zahlen ist, hängt vom Umfang der anwaltlichen Tätigkeit ab – das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz legt aber fest, was der Anwalt für Wohnrecht abrechnen kann. Sie können auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung abschließen.
Das Wohnrecht erlaubt es, mietfrei in einer Immobilie zu wohnen, ohne Eigentümer zu sein. Damit unterscheidet es sich vom Wohneigentumsrecht: Hier ist der Bewohner auch Eigentümer. Zu unterscheiden ist das Wohnrecht auch vom Mietrecht, da hier regelmäßige Mietzahlungen fällig sind.
Wie das Nießbrauchrecht kann das Wohnrecht befristet werden und ist nicht verkäuflich. Der Unterschied besteht darin, dass der Nießbraucher die Immobilie nicht nur bewohnen, sondern auch wirtschaftlich nutzen kann. Er darf beispielsweise Räumlichkeiten vermieten oder Land verpachten.
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Sinnvoll ist das Wohnrecht z. B. zur lebzeitigen Nachlassverwaltung oder als Absicherung im Todesfall. Bereits zu Lebzeiten können Sie Ihren Nachlass regeln und ein Haus an Ihre Kinder verschenken. Durch das Wohnrecht können Sie bis an Ihr Lebensende in der Immobilie leben, aber Ihr Eigentum bereits an Kinder übertragen und dadurch Steuern sparen. Lebenspartner können sich gegenseitig absichern, indem sie das Wohnrecht auf Lebenszeit vereinbaren: Stirbt ein Partner, ist der andere abgesichert, da er weiterhin in der Immobilie wohnen darf und gegen erbrechtliche Ansprüche geschützt ist.
Nachteile hat das Wohnrecht nur, wenn kein oder wenig Vertrauen zwischen den möglichen Vertragspartnern besteht, da das Wohnrecht nur durch Zustimmung des Wohnrechtsinhabers und unter Umständen mit anwaltlicher Hilfe löschbar ist.
Als Wohnrechtsinhaber haben Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) viele Rechte: Durch das Nutzungsrecht dürfen Sie gemeinschaftliche Anlagen wie z. B. den Keller oder den Garten nutzen, auch wenn sich Ihr Wohnrecht nur auf eine Wohnung beschränkt. Aufgrund des Aufnahmerechts dürfen Sie Ihre Kinder, Ihren Lebenspartner sowie Pflegepersonal in die Immobilie aufnehmen. Das Besichtigungsrecht steht ausschließlich Ihnen zu und schützt Sie vor ungewollter Besichtigung durch den Eigentümer.
Ihre Pflichten beschränken sich auf die Neben- und Reparaturkosten: Diese haben Sie als Wohnungsinhaber selbst zu tragen. Sanierungsmaßnahmen sind hingegen vom Eigentümer zu tragen und bedürfen der Zustimmung des Wohnrechtsinhabers.
Wohnrechte können Sie mithilfe eines Vertrages oder einer letztwillentlichen Verfügung (Testament oder Erbvertrag) einräumen. Darin übertragen Sie Ihre Immobilie – vermerken aber, dass Ihr Wohnrecht oder das einer anderen Person daran gebunden ist. Um das Wohnrecht später beweisen zu können, sollte es außerdem ins Grundbuch eingetragen werden.
Um missverständliche Formulierungen und Rechtsfehler auszuschließen, kann anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein. Durch juristisch fundierte Formulierungen kann ein Anwalt ausschließen, dass der neue Eigentümer das Wohnrecht später umgeht und der Begünstigte ausziehen muss.
Da durch das Wohnrecht Mietkosten entfallen, stellt es einen finanziellen Vorteil dar und muss wie eine Vermögensübertragung versteuert werden. Die Versteuerung übernimmt das Finanzamt. Es orientiert sich am örtlichen Mietspiegel, um den Geldwert des Wohnrechts zu ermitteln.
Sie haben Fragen zur Steuer oder Zweifel an der korrekten Wertermittlung durch das Finanzamt? Ein Partner-Anwalt für Wohnrecht aus unserem Netzwerk hilft Ihnen hier weiter, prüft Ihren Steuerbescheid und sucht ggf. den Kontakt zum Finanzamt.