Vereinfacht dargestellt, regelt das Medizinrecht die Beziehung zwischen dem Arzt und dem Patienten sowie von Ärzten untereinander. Ferner unterliegt die Beratung von Angehörigen anderer Heilberufe sowie von Apotheken und Pflegeeinrichtungen diesem Rechtsgebiet. Wenn Sie als Angehöriger einer der oben genannten Profession Beratung und juristische Vertretung beim Datenschutz oder Abrechnungsmodalitäten brauchen oder eventuell Schadensersatzansprüche als Patient geltend machen möchten, ist die Unterstützung eines Anwalts für Medizinrecht empfehlenswert. Wir bieten Ihnen ein ganzes Netzwerk aus erfahrenen Anwälten, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
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