Ersteinschätzung des Falls für mich deprimierend aber juristisch einwandfrei.
HilfreichKlagegenständlich war eine Summe, die die gegnerische Partei zu viel Erhalten hat und die ich zurückgefordert habe. Während des Verfahrens in der ersten Instanz war die gegnerische Partei nicht anwaltlich vertreten, trotzdem haben wir verloren. Kernproblem war das Urteil im Zusammenhang mit der Ersteinschätzung. Herr Janssen hat mich nicht korrekt beraten, da das wesentliche Beweisstück auf welchem sich die Klage stützte von Herrn Janssen als zweifelsfrei ausreichend eingeordnet wurde, vor Gericht (im Urteil) letztlich keinesfalls als ausreichend bewertet wurde. Dies ist insofern problematisch, da in der Erstberatung nicht darauf hingewiesen wurde, dass das Beweisstück möglicherweise nicht ausreichen könnte oder ich (außergerichtlich) noch anderweitige Recherchen betreiben sollte.
HilfreichDanke an Herrn Rechtsanwalt Christian Janssen für die ausführliche und freundliche Beratung. Wir bleiben mit ihm in Verbindung, um unser Anliegen weiter zu klären.
HilfreichWeil er zu weit weg. Ist Er leider nicht mit meiner Versicherung vom Rechtschutz verbunden ist. Schnell freundlich alles top nur konntet / durfte er nicht helfen
Hilfreich