Im Dieselskandal haben auch Audi-Fahrer die Möglichkeit, zu klagen. Die Chancen, eine Entschädigung durch Klage zu erhalten, stehen aufgrund diverser verbraucherfreundlicher Urteile sehr gut. Lesen Sie hier, wie Sie sich eine Entschädigung von Audi im Dieselskandal erkämpfen können und wie hoch eine Entschädigung ausfallen kann.
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Besitzer eines Audi-Fahrzeugs, welches nachweislich vom Dieselskandal betroffen ist, können eine Entschädigungszahlung fordern. Diese ist in der Regel nur zu erreichen, wenn eine Klage gegen Audi eingereicht wird. Häufig kann die Sache bereits außergerichtlich geklärt werden, in dem sich Audi zur Zahlung einer Entschädigung bereit erklärt. Sollte es zu einem Prozess kommen, stehen Ihnen geschulte advocado-Anwälte zur Seite.
Audi-Betroffen haben folgende Möglichkeiten, eine Entschädigung zu fordern:
Auch Audi hat gängige Manipulationsmethoden verwendet, um die Abgaswerte der eigenen Fahrzeuge möglichst gering zu halten. Bestimmte Funktionen erkannten, anhand der Stellung der Reifen beispielsweise, ob sich ein Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet oder im regulären Fahrbetrieb. Wurde die Prüfsituation erkannt, aktivierten illegale Software-Komponenten einen Modus, welcher dafür sorgte, dass das Fahrzeug lediglich eine Menge an Stickoxiden und anderen Abgasen ausstieß, welche innerhalb des gesetzlich erlaubten Rahmens lag. Im Realbetrieb wurden all diese Maßnahmen nicht aktiviert, wodurch der Abgasausstoß deutlich über den gemessenen Werten lag.
Audi verwendete unter anderem folgende Abgasmanipulationen:
Aufgrund ihrer illegalen Machenschaften musste Audi bisher Strafzahlungen in Höhe von 800 Millionen Euro leisten. Diverse Razzien wurden in den Büros des Autobauers durchgeführt und zahlreiche Anzeigen gegen den ehemaligen Audi-Chef Rupert Stadler erstattet. Treue Audi-Kunden leiden erheblichen unter den Wertverlusten, die ihre Fahrzeuge erleiden. Darüber hinaus haben die illegalen Abschalteinrichtungen negative Folgen für die Umwelt und wirken sich erheblich auf die Luftqualität europäischer Großstädte aus.
Fahren Sie einen Audi, der vom Dieselskandal betroffen ist? Dann können Sie Ansprüche auf Entschädigung durch eine Klage gegen Audi geltend machen. Im Idealfall erhalten Sie beinah den gesamten Kaufpreis des Fahrzeugs von Audi zurück. Lediglich eine Nutzungsentschädigung muss von dem Betrag abgezogen werden – die Höhe der Entschädigung im Audi-Abgasskandal ist daher individuell verschieden.
Die Nutzungsentschädigung richtet sich nach den gefahrenen Kilometern, sowie die Kilometer bei Kauf des Wagens: Je mehr Kilometer Sie mit dem Diesel gefahren sind, desto höher ist die Nutzungsentschädigung und umso geringer die mögliche Audi-Entschädigung.
Weitere Faktoren sind der Kaufpreis und die maximal zu erwartende Gesamtlaufleistung des Wagens, welche individuell vom Gericht festgelegt wird. Je nach Art des Fahrzeugs und Einschätzung des Gerichts kann sie zwischen 250.000 und 500.000 Kilometer betragen.
(Bruttokaufpreis x gefahrene Kilometer) / erwartete Gesamtlaufleistung = Nutzungsentschädigung
(30.000 € x 120.000 km) / 250.000 km = 14.400 €
Nach Abzug der Nutzungsentschädigung wäre demnach eine Entschädigung von Audi in Höhe von 15.600 € möglich.
(Bruttokaufpreis x gefahrene Kilometer) / (erwartete Gesamtlaufleistung - Kilometer bei Kauf) = Nutzungsentschädigung
(15.000 € x 120.000 km) / (250.000 km - 40.000 km) = 8.571 €
Nach Abzug der Nutzungsentschädigung von 8.571 € wäre für den Gebrauchtwagen eine Entschädigung von VW in Höhe von 6.429 € möglich.
Zwei Urteile sorgen aktuell für betroffene Audi-Fahrer für gute Chancen bei einer Klage auf Entschädigung: das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Motortyp EA189 und das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Thermofenster.
Im Mai 2020 urteilte der BGH, dass sich Volkswagen der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung schuldig gemacht hat. Allen Betroffenen stehen daher Entschädigungen zu. Da der Motortyp EA189, um den es im Gerichtsurteil ging, auch in Audi-Fahrzeugen verbaut ist, gilt das wegweisende Urteil auch für Audi-Fahrer.
Im Dezember 2020 positionierte sich erstmals der EuGH zum Thermofenster. Das Gericht bestätigte den Verdacht, der bereits lange von Verbraucherschützern vertreten wurde, dass es sich um eine illegale Abschalteinrichtung handelt. Der EuGH wies damit die Darstellung von Herstellerseite zurück, dass es sich um eine reine Motorenschutzfunktion handelt.
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Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 25. Mai 2020 ist für alle betroffenen Fahrzeughalter ein Gewinn. Denn: In der Praxis soll kein Unterschied beim Anspruch auf Diesel-Schadensersatz zwischen Neu-, Leasing- und Gebrauchtwagen gemacht werden. Die Schadensersatzklage gegen VW, die zu dem wegweisenden Urteil geführt hatte, wurde sogar von einer Privatperson eingereicht, die ihr Fahrzeug in gebrauchtem Zustand erworben hatte.
Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese alle anfallenden Kosten. Sie haben lediglich die vereinbarte Selbstbeteiligung zu zahlen. Ohne Rechtsschutz haben Sie die Möglichkeit, auf eine Prozesskostenfinanzierung zurückzugreifen. Mit dieser vereinbaren Sie, dass diese alle anfallenden Kosten - inklusive der eigenen und fremden Anwaltshonoraren- übernimmt und dafür einen prozentualen Anteil des Streitwerts im Falle eines erfolgreichen Prozessausgangs erhält. Verlieren Sie den Prozess, hat dennoch die Prozesskostenfinanzierung die Kosten zu tragen.
Audi hat in einer Vielzahl seiner Modelle eine illegale Abschalteinrichtung verwendet, u.a. A1, A3, A4, A5, A6, A7, A8, Q3, Q5, SQ5, Q7, TT. So sind Fahrzeuge betroffen, die einen Hubraum von 1.4 bis 3.0 Liter haben und die Baujahre 2003 bis 2018 haben. Nicht nur in Fahrzeugen mit der Abgasnorm Euro 5 wurde die illegale Software-Komponente verbaut, sondern auch in neueren Euro 6-Diesel.