Seit dem BGH-Urteil vom 25.05.2020 steht fest: VW muss Schadensersatz für manipulierte Dieselfahrzeuge zahlen. Das bestätigt auch das Urteil des EuGH vom 21.03.2023. Wer vom VW-Dieselskandal betroffen ist, kann sein Fahrzeug zurückgeben und eine Entschädigung vom Hersteller fordern.
Ganz einfach mit advocado:
Ja, auch 2023 bekommen Diesel-Fahrer für den Abgasskandal Schadensersatz von VW.
Die Voraussetzungen:
Verjährung im Dieselskandal
In der Regel haben Sie 3 Jahre Zeit, eine Entschädigung von VW zu fordern. Diese Verjährungsfrist beginnt mit Ende des Jahres, in dem Sie erfahren haben, dass Ihr Diesel vom Abgasskandal betroffen ist.
Wer schon 2015 wusste, dass er einen Schummel-Diesel fährt, hatte also bis Ende 2018 Zeit, gegen VW vorzugehen. Aber: Die Frist kann auch auf 10 Jahre verlängert sein – das gilt zum Beispiel für alle, die zwischen 2012 und September 2015 einen betroffenen Neuwagen gekauft haben.
Welche Frist gilt, hängt vom Einzelfall ab. Womöglich können Sie noch bis 2025 oder länger noch eine Entschädigung fordern.
Neues EuGH-Urteil erhöht die Chancen 2023
Das EuGH-Urteil im Dieselskandal vom 21. März 2023 macht es noch leichter, Schadensersatz zu bekommen. Denn jetzt reicht fahrlässiges Handeln von VW, damit der Konzern im Dieselskandal zahlen muss.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Chancen & das Vorgehen.
Der VW-Dieselskandal betrifft nicht nur VW-Diesel. Schadensersatz ist auch für Fahrzeuge der Tochtergesellschaften Audi, Porsche, Seat und Skoda, die ebenfalls vom Dieselskandal betroffen sind. Bei fast allen Modellen dieser Automarken wurden die Abgaswerte mit einer Software manipuliert – und die Käufer damit getäuscht.
Welche Fahrzeuge vom VW-Dieselskandal betroffen sind, zeigen wir Ihnen hier:
Marke | Modelle |
---|---|
VW | Amarok, Arteon, Beetle, Caddy, CC, Crafter, Eos, Golf, Jetta, Passat, Phaeton, Polo, Scirocco, Sharan, Tiguan, Touareg, Touran, Transporter, T-Roc, T5, T6 |
Audi | A1, A3, A4, A5, A6, A7, A8, Q3, Q5, SQ5, Q7, TT u. a. |
Porsche | Cayenne, Macan, Panamera |
Skoda | Fabia, Karoq, Kodiaq, Rapid, Roomster, Octavia, Superb, Yeti |
Seat | Alhambra, Altea, Ateca, Exeo, Ibiza, Leon, Tarraco, Toledo |
Ist Ihr Diesel vom Abgasskandal betroffen, können Sie jetzt Folgendes tun:
Schadensersatz gibt´s auch für Gebrauchtwagen (BGH-Urteil vom Mai 2020) – und sogar rückwirkend gibt´s Chancen im VW-Dieselskandal: Auch wenn Sie Ihren Diesel bereits verkauft haben, kann Schadensersatz noch möglich sein – Grund ist ein BGH-Urteil vom Februar 2022.
Die Rechte von Diesel-Fahrern beschäftigen die Gerichte seit Jahren. Wir haben für Sie eine Zusammenfassung aller wichtigen BGH-Urteile im Dieselskandal.
Die Entschädigung im VW-Dieselskandal ist für jedes betroffene Fahrzeug unterschiedlich hoch.
Ihre Entschädigung hängt ab von:
Es gilt: Je mehr Kilometer Sie schon gefahren sind, desto geringer der mögliche Schadensersatz. Denn je geringer die übrige Laufleistung, desto höher der Wertverlust.
Wie viel Schadensersatz möglich sein kann, zeigen wir Ihnen in unserer Tabelle zur VW-Entschädigung.
Für eine Entschädigung im VW-Dieselskandal können Sie Folgendes tun:
Hinweis: Auch nach einem Motor-Update können Sie noch Schadensersatz für den Wertverlust Ihres VW-Diesels verlangen.
Sie können selbstständig gegen VW vorgehen und Schadensersatz einklagen. Alleine gegen den Konzern vorzugehen, kann aber schwierig sein. Ein Anwalt mit Schwerpunkt Dieselskandal weiß, wie viel Schadensersatz für Ihren Diesel möglich ist und kann die Verhandlungen mit VW für Sie übernehmen.
Unsere Partner von Gansel Rechtsanwälte prüfen mit der Erfahrung aus über 30.000 Fällen im Dieselskandal, ob auch Ihr Fahrzeug betroffen ist.
Vom VW-Dieselskandal betroffen sind nicht nur Modelle von VW, sondern auch von den Tochter-Unternehmen Audi, Porsche, Seat und Skoda.
Die Abgas-Manipulation betrifft vor allem Diesel aus den Baujahren 2007 bis 2015. Aber nicht alle Autos aus dieser Zeit sind Schummel-Diesel. Über Ihre Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN) können Sie bei VW prüfen, ob Ihr Diesel betroffen ist.
Ja, auch 2023 besteht noch die Chance auf eine Entschädigung im Dieselskandal. Der EuGH hat die Chance für Diesel-Fahrer im März 2023 sogar erhöht.
Mit einer Rechtsschutzversicherung zahlen Sie nur Ihre Selbstbeteiligung an die Versicherung, egal, wie das Verfahren ausgeht.
Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung, besteht die Möglichkeit, einen Prozessfinanzierer in Anspruch zu nehmen. Dieser übernimmt alle Kosten der Durchsetzung und erhält dafür einen Teil Ihres wirtschaftlichen Gewinns. Der Vorteil: Gelingt es nicht, einen Schadensersatz durchzusetzen, zahlen Sie nichts.