Im Rahmen des Dieselskandals wird hauptsächlich über abgasmanipulierte Neuwagen gesprochen. Doch auch Besitzer eines gebrauchten Fahrzeugs haben Anspruch auf Schadenersatz, was ein BGH-Urteil von 2020 bestätigt hat. Wie das möglich ist und wie eine mögliche Entschädigung berechnet wird, lesen Sie hier.
Unsere Partner von Gansel Rechtsanwälte sind eine der größten Kanzleien im Bereich Abgasskandal. Dort erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung und können direkt Ihren Schadensersatz berechnen lassen.
Grundsätzlich sind auch gebrauchte Diesel-Fahrzeuge von den Abgasmanipulationen der Autohersteller betroffen. Ein wegweisendes Urteil, eingereicht von einer Privatperson mit Gebrauchtwagen, gibt Betroffenen Rückwind, auch im Falle eines Gebrauchtwagens eine Klage auf Schadenersatz anzustreben. Das BGH-Urteil besagt, dass in der Praxis kein Unterschied beim Anspruch auf Diesel-Schadensersatz zwischen Neu-, Leasing- und Gebrauchtwagen gemacht werden soll.
Bei der Berechnung der Höhe der VW-Entschädigung gibt es jedoch Unterschiede bei der Abtretung der Mängelrechte bei Vorbesitzern. Außerdem werden bei der Berechnung der Nutzungsentschädigung bei einem Gebrauchtwagen die bereits gefahrenen Kilometer bei Kauf von der Gesamtlaufleistung abgezogen. Eine Beispielberechnung finden Sie nachfolgend.
Im Mai 2020 fällte der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil, welches als Meilenstein im Dieselskandal gilt. Der Besitzer eines abgasmanipulierten VW Sharans hatte den Autohersteller auf Schadenersatz in Höhe von 31.490 Euro verklagt. In erster Instanz lehnte das Gericht ab, dem Betroffenen Entschädigung für sein gebrauchtes Fahrzeug zuzusprechen. Doch der BGH fällt ein anderes Urteil: Dem Kläger wurde der Schadensersatz abzüglich der Nutzungsentschädigung zugesprochen. Die Rückzahlung betrug am Ende ganze 25.616 Euro.
Selbstverständlich fällt eine potenzielle Schadenersatzsumme geringer als bei einem Neuwagen. Von dem ursprünglich bezahlten Kaufpreis wird noch eine Nutzungsentschädigung abgezogen, welche die bereits gefahrenen Kilometer berücksichtigt. Dennoch ist es für Betroffene des Dieselskandals sehr lukrativ, Schadenersatz für ihren manipulierten Gebrauchtwagen zu fordern.
(Bruttokaufpreis x gefahrene Kilometer) / (erwartete Gesamtlaufleistung - Kilometer bei Kauf) = Nutzungsentschädigung
(15.000 € x 120.000 km) / (250.000 km - 40.000 km) = 8.571 €
Nach Abzug der Nutzungsentschädigung von 8.571 € wäre für den Gebrauchtwagen eine Entschädigung von VW in Höhe von 6.429 € möglich.
Der Anspruch auf Entschädigung vom Autohersteller erlischt auch nicht, wenn das Fahrzeug den Besitzer gewechselt hat. Sie können immer noch den Kaufpreis abzüglich des Verkaufspreises und der Nutzungsentschädigung fordern.
Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese alle anfallenden Kosten. Sie haben lediglich die vereinbarte Selbstbeteiligung zu zahlen. Ohne Rechtsschutz haben Sie die Möglichkeit, auf eine Prozesskostenfinanzierung zurückzugreifen. Mit dieser vereinbaren Sie, dass diese alle anfallenden Kosten - inklusive der eigenen und fremden Anwaltshonoraren- übernimmt und dafür einen prozentualen Anteil des Streitwerts im Falle eines erfolgreichen Prozessausgangs erhält. Verlieren Sie den Prozess, hat dennoch die Prozesskostenfinanzierung die Kosten zu tragen.
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