Wer eine Wohnung, eine Immobilie oder ein Grundstück besitzt, muss eine Grundsteuererklärung abgeben — daran führt kein Weg vorbei. Für eine vollständige und korrekte Grundsteuererklärung ist die Angabe des Bodenrichtwerts unerlässlich; denn der Bodenrichtwert hat einen erheblichen Einfluss auf den Grundsteuerwert und dementsprechend auf die Höhe der gesamten Grundsteuer. Eigentümer:innen sollten daher genau wissen, wie Sie den Bodenrichtwert Ihres Grundstücks ermitteln: In den meisten Bundesländern kann der Wert einfach online über die Online-Plattform BORIS abgerufen werden.
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Der Bodenrichtwert ist die Berechnungsgrundlage für die Bewertung von Immobilien und Grundstücken. Er spielt eine entscheidende Rolle bei der Einschätzung des Wertes eines Grundstücks.
Grundsätzlich ist der Bodenrichtwert ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden in einem bestimmten Gebiet. Genauer gesagt: Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Preis eines Quadratmeters unbebauten Bodens innerhalb einer sogenannten Bodenrichtwertzone. Diese Bodenrichtwertzonen können einzelne Straßen, Stadtviertel oder ganze Ortschaften umfassen. Der Bodenrichtwert basiert auf den realen Kaufpreisen der Grundstücke und Immobilien innerhalb der festgelegten Bodenrichtwertzone, also auf der sogenannten amtlichen Kaufpreissammlung. Die Bodenrichtwerte sind öffentlich einsehbar und können jederzeit und kostenlos abgerufen werden.
Der Bodenrichtwert ist dabei nicht der einzige Faktor, der den Wert eines Grundstücks bestimmt. Weitere entscheidende Merkmale sind:
Am 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer in Kraft treten. Eine Reform war längst überfällig, denn die Berechnung der Grundsteuer basiert derzeit auf Jahrzehnte alten Einheitswerten. Die meisten Bundesländer werden bei der Berechnung der Grundsteuer künftig dem Bundesmodell folgen. Auch nach der Reform bleibt die Vorgehensweise zur Berechnung der Grundsteuer erhalten. Der Bodenrichtwert hat auch weiterhin erhebliche Auswirkungen auf den Grundsteuerwert und somit auch auf die Höhe der gesamten Grundsteuer.
Wir erklären Schritt für Schritt, wie die Berechnung der Grundsteuer funktioniert:
Auch weiterhin gilt: Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer.
Seit 1960 legen Gutachterausschüsse die Grundstückswerte in einem standardisierten Verfahren fest. Es ist vorgesehen, dass die Bodenrichtwerte mindestens alle zwei Jahre neu ermittelt werden müssen. Die Neubewertung kann je nach den Gesetzen der einzelnen Bundesländer allerdings auch in kürzeren Abständen stattfinden. Die Bundesländer veröffentlichen die Bodenrichtwerte: Über die Online-Plattform BORIS stehen sie zum kostenlosen Abruf jederzeit bereit. So können Sie schnell herausfinden, welchen Bodenrichtwert für Ihre Straße gilt.
BORIS ist ein Gemeinschaftsprojekt mehrerer Bundesländer mit dem Ziel, Bodenrichtwerte einheitlich und unkompliziert zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich gibt es jedoch weiterhin die amtlichen Auskunftsportale der Bundesländer. In der folgenden Tabelle listen wir die Portale aller Bundesländer, die Auskunft über den Bodenrichtwert geben:
Bei der Grundsteuererklärung ist der Bodenrichtwert in den meisten Bundesländern eine wichtige Angabe — aber nicht in allen Bundesländern. In den Bundesländern, die das Bundesmodell nicht anwenden (zum Beispiel Hamburg) spielt der Bodenrichtwert keine Rolle. In den Ländermodellen von Hessen und Niedersachen berücksichtigt die Finanzverwaltung den Bodenrichtwert automatisch, in der Grundsteuererklärung ist also keine Angabe des Bodenrichtwerts notwendig.
In den folgenden Bundesländern müssen Sie den Bodenrichtwert in der Grundsteuererklärung angeben:
In diesen Bundesländern müssen Sie den Bodenrichtwert nicht angeben, da dieser automatisch berücksichtigt wird:
In diesen Bundesländern spielt der Bodenrichtwert für die Grundsteuererklärung keine Rolle:
Die folgende Liste gibt eine Übersicht, in welchen Bundesländern der Bodenrichtwert bei der Steuererklärung unbedingt angegeben werden muss.
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Bodenrichtwert und Bodenwert: Die Begriffe klingen ähnlich, meinen jedoch ganz verschiedene Dinge und sollten daher nicht verwechselt werden.
Der Bodenrichtwert ist ein wichtiger Anhaltspunkt für die Berechnung des Bodenwerts. Der Bodenwert lässt sich mit dieser Formel ermitteln: Bodenrichtwert x Grundstücksfläche = Bodenwert
In der Anlage Grundstück der Grundsteuererklärung (Feststellungserklärung) ist der Bodenrichtwert bei den Angaben zum Grund und Boden anzugeben — neben der Grundstückfläche in Zeile 4. Sollte das Grundstück mehrere Bodenrichtwertzonen berühren, müssen Sie zusätzlich Zeile 5 ausfüllen.