Die Rürup Rente (auch Basisrente genannt) ist eine der beliebtesten privaten Altersvorsorgen in Deutschland. Sie bietet steuerliche Vorteile, aber auch einige Nachteile. Bei Fehlern im Vertrag können Sie die Rürup Rente anfechten. Wann das geht, wichtige Urteile und wie der Widerruf der Rürup Rente funktioniert, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Die Rürup-Rente (Basisrente) wurde 2005 als steuerlich begünstigte Altersvorsorgeoption für Selbstständige und Freiberufler eingeführt.
Ziel war es, eine attraktive Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung zu bieten, vor allem für diejenigen, die nicht in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen.
Ein großer Vorteil der Rürup-Rente ist die Möglichkeit, Einzahlungen während der Ansparphase steuerlich abzusetzen, was die Steuerlast verringert.
Doch diese Vorteile relativieren sich im Rentenalter, wenn die spätere Auszahlung der Rente voll versteuert werden muss.
Die Rürup Rente hat einige Nachteile. Es gibt also mehrere Gründe, sie anzufechten bzw. zu widerrufen:
Diese Nachteile führen häufig zu Unzufriedenheit bei den Kunden, wenn sie nicht die gewünschte Flexibilität oder die erhofften finanziellen Vorteile erhalten.
Dann kann es sinnvoll sein, den Rürup-Vertrag anzufechten. Besonders wenn sie falsch beraten wurden oder z. B. die Widerrufsbelehrung des Vertrags fehlerhaft ist. Mit einem Widerruf der Rürup Rente können Betroffene aus dem Vertrag rauskommen.
Leider können viele Verbraucher ihre Rürup-Rente nicht einfach kündigen, da der Gesetzgeber eine Kündigung nicht vorsieht. Auch eine vorzeitige Auszahlung oder ein Verkauf des Vertrages sind grundsätzlich nicht möglich.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Chancen und das mögliche weitere Vorgehen für einen Widerruf Ihres Rürup-Vertrages.
In den letzten Jahren gab es mehrere wegweisende Urteile zum Widerruf von Rürup-Verträgen.
Diese Urteile bestätigen, dass Verbraucher bei Fehlern im Vertrag auch nach langer Zeit noch das Recht haben können, ihre Rürup-Rente zu widerrufen.
BGH-Urteil vom 24.01.2024 – IV ZR 306/22 (Generali / Aachen Münchener Lebensversicherung)
Der Bundesgerichtshof bestätigte, dass eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung dazu führen kann, dass das Widerrufsrecht auch Jahre nach dem Vertragsabschluss fortbesteht. Das Urteil stärkt die Rechte der Verbraucher, da ein Widerruf auch nach Ablauf der Widerrufsfrist möglich sein kann, wenn der Vertrag nicht korrekt über das Widerrufsrecht informiert.
BGH-Urteil vom 11.10.2023 – IV ZR 41/22 (Allianz Rürup-Rente)
Der BGH bestätigte die Rückabwicklung eines Rürup-Vertrags der Allianz nach Widerruf. Dies zeigt, dass Verbraucher, die eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erhalten haben, das Recht haben, den Vertrag zu widerrufen und ihr eingezahltes Kapital zurückzufordern – auch wenn der Vertrag schon längere Zeit läuft.
OLG Köln, Urteil vom 12.05.2023 (HDI-Lebensversicherung)
In diesem Urteil entschied das Oberlandesgericht Köln, dass der Widerruf einer Basisrente der HDI-Lebensversicherung möglich war. Das Gericht stellte fest, dass Verbraucher nicht nur auf die fehlerhafte Belehrung, sondern auch auf unvollständige oder unzureichende Informationen zum Vertragserklärung und Widerrufsrecht hinweisen können.
OLG Karlsruhe (Urteil gegen Nürnberger Lebensversicherung)
Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, dass ein erfolgreicher Widerspruch auch dann möglich ist, wenn die Informationen zum Vertrag nicht vollständig sind. Ein unzureichendes oder missverständliches Verbraucherinfo kann das Widerrufsrecht aufrechterhalten und eine Rückabwicklung ermöglichen.
OLG Köln, Beschluss vom 30.09.2022
Das OLG Köln stellte fest, dass auch unvollständige Informationen zu den vertraglichen Bedingungen den Widerruf eines Rürup-Vertrags rechtfertigen können. Auch wenn die Widerrufsfrist abgelaufen zu sein scheint, bleibt das Widerrufsrecht bestehen, wenn der Versicherungsnehmer nicht korrekt über seine Rechte aufgeklärt wurde.
Diese Urteile zeigen, dass Verbraucher auch bei älteren Verträgen noch Chancen auf eine Rückabwicklung haben, wenn Fehler in der Widerrufsbelehrung oder in den Verbraucherinformationen vorliegen.
Ein Widerruf der Rürup Rente bedeutet, dass der Vertrag rückgängig gemacht wird. Der Zustand vor Vertragsabschluss muss wiederhergestellt sein, so als wäre der Vertrag nie abgeschlossen worden.
Vorteile des Widerrufs:
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Wer einen Rürup Vertrag hat, macht sich womöglich Sorgen um die Steuer, wenn ein Widerruf der Rürup Rente im Raum steht.
Es gilt: Verbraucher müssen damit rechnen, dass sie die Steuerersparnis nach der Anfechtung möglicherweise nachzahlen müssen. Diese Rückzahlung kann auch Verzugszinsen von 0,5 % pro Monat (also 6 % pro Jahr) bedeuten, die rückwirkend ab dem Zeitpunkt der jeweiligen Fälligkeit der Steuerschuld anfallen.
Aber: Die Rürup-Rente muss so oder so bei Rentenbeginn versteuert werden. Der steuerliche Vorteil aus der Ansparphase geht also nicht ganz verloren.
Grundsätzlich können alle Rürup-Verträge widerrufen und rückabgewickelt werden, wenn sie Fehler in der Widerrufsbelehrung oder den Verbraucherinformationen aufweisen. Das gilt für:
Selbst Verträge, die bereits vor Jahren abgeschlossen oder gekündigt wurden, können unter bestimmten Umständen noch rückabgewickelt werden.
Das Widerrufsrecht gilt in der Regel ewig, wenn der Vertrag Fehler enthält.
Rürup-Verträge, die zwischen 2005 und 2007 abgeschlossen wurden, kann man häufig aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen anfechten.
In diesem Zeitraum wurden vor allem 2 Vertragsmodelle verwendet:
Policenmodell: Diese Verträge haben häufig Fehler in der Widerrufsbelehrung, vor allem wenn der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss nicht korrekt über sein Widerrufsrecht oder Rücktrittsrecht aufgeklärt wurde. Oft hat man auch Jahre später noch ein Widerrufsrecht.
Antragsmodell: Bei diesen Verträgen wurden die Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen bereits bei Antragstellung übergeben. Wenn der Versicherer den Kunden jedoch nicht ausreichend über das Widerrufsrecht belehrt hat, kann ein ewiges Rücktrittsrecht bestehen.
Dann beginnt die Frist für den Rücktritt nicht zu laufen. Das bedeutet eine längere Widerrufsfrist kann (BGH-Urteile vom 17.12.2014, Az. IV ZR 260/11 und 25.01.2017, Az. IV ZR 173/15).
Im Jahr 2008 trat eine Gesetzesänderung in Kraft, die eine klare 30-tägige Widerrufsfrist für alle Versicherungsverträge verlangt.
Die Widerrufsfrist beginnt jedoch erst mit dem Zugang einer deutlich gestalteten Widerrufsbelehrung, die auch die Rechtsfolgen des Widerrufs korrekt angeben muss. Viele Versicherer aus diesem Zeitraum haben jedoch diese Anforderungen nicht richtig umgesetzt.
Deshalb sind im Zeitraum 2008 bis 2010 die Widerrufsbelehrungen der Rürup Verträge besonders häufig fehlerhaft. Es ist auch Jahre später noch möglich die Rürup Rente zu widerrufen.
§ 8 Abs. 5 VVG regelt, dass der Versicherungsnehmer innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Vertrages vom Vertrag zurücktreten kann. Der Beginn dieser Frist setzt jedoch voraus, dass der Versicherer den Kunden korrekt über sein Rücktrittsrecht belehrt hat. Wenn diese Belehrung fehlerhaft oder unvollständig war, kann die Frist nicht wirksam beginnen.
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Ab dem 11. Juni 2010 trat eine Muster-Widerrufsbelehrung in Kraft. Dadurch hat sich die Zahl der fehlerhaften Widerrufsbelehrungen seitdem reduziert.
Trotzdem können Verträge noch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen haben.
Versicherungsnehmer, die aufgrund der Fehler in der Belehrung nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht informiert wurden, können ihre Rürup Rente widerrufen und ihre bereits gezahlten Beiträge zurückfordern.
Es gilt: Besonders Verträge, die zwischen 2005 und 2010 abgeschlossen wurden, weisen häufig Fehler in der Widerrufsbelehrung auf, die den Widerruf auch Jahre später noch ermöglichen.
Wenn Sie einen Rürup-Vertrag abgeschlossen haben und nicht sicher sind, ob dieser widerrufbar ist, lohnt sich eine rechtliche Prüfung durch einen Anwalt, um Ihre Erfolgsaussichten zu klären und gegebenenfalls von einem Widerruf zu profitieren.
Ist Ihr Rürup Vertrag fehlerhaft, stehen die Chancen für eine Anfechtung bzw. den Widerruf gut.
So funktioniert die Anfechtung:
Der Ausstieg aus einem Rürup-Vertrag ist nicht einfach, da es eine langfristige Altersvorsorge mit gebundenem Kapital ist. Ein Anwalt für Versicherungsrecht kennt die Angriffspunkte in den Rürup-Verträgen, um eine Anfechtung bzw. den Widerruf durchzusetzen.
So kann ein Anwalt helfen:
1. Widerrufsbelehrung prüfen: Der Anwalt kann einschätzen, ob in Ihrem Vertrag die Widerrufsbelehrung fehlerhaft bzw. unvollständig ist oder andere Fehler den Widerruf möglich machen.
2. Widerrufsfrist berechnen & Option auf Widerruf prüfen: Der Anwalt prüft, ob die Widerrufsfrist korrekt berechnet wurde und ob sie in Ihrem Fall noch läuft. Er kann Ihnen sagen, ob Sie den Vertrag auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen können.
3. Widerrufsschreiben formulieren: Der Anwalt kann ein formell korrektes Schreiben für den Widerruf Ihres Vertrages aufsetzen und die Rückerstattung Ihrer Beiträge fordern.
4. Mit der Versicherung verhandeln: Sollte die Versicherung gegen den Widerruf Einspruch erheben, kann der Anwalt die Verhandlungen übernehmen und die Gegenargumente der Versicherung abwehren.
5. Beiträge, Gebühren & Zinsen zurückfordern: Bei erfolgreichem Widerruf kann der Anwalt Ihre eingezahlten Beiträge vollständig zurückfordern – inklusive Gebühren und Zinsen.
6. Vertretung vor Gericht: Sollte die Versicherung sich weigern, den Widerruf zu akzeptieren, kann der Anwalt Klage einreichen und Sie vor Gericht vertreten, um Ihren Widerruf durchzusetzen.
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Ja, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, können Sie den Vertrag auch Jahre später noch widerrufen. Das kann besonders für Verträge relevant sein, die zwischen 2005 und 2010 abgeschlossen wurden. In diesen Jahren wurden oft fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet.
Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung liegt vor, wenn der Versicherer Sie nicht korrekt oder unvollständig über Ihr Widerrufsrecht informiert hat. Die Belehrung muss z. B. klare und vollständige Angaben zur Widerrufsfrist, zum Beginn der Frist und zu den Voraussetzungen für den Widerruf enthalten.
Fehlerhafte Formulierungen oder fehlende Informationen können dazu führen, dass Sie die Rürup Rente auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen können.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, können Sie zunächst den Versicherungsvertrag und die Belehrung genau prüfen. Bei Fehlern in der Widerrufsbelehrung können Sie ein Widerrufsschreiben an den Versicherer senden. Darin sollten Sie auf die fehlerhafte Widerrufsbelehrung hinweisen.
Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.